Anhänger gestohlen, dann fängt der Ärger an und der Aufwand bei der Regulierung des Schadens ist groß.
Formulare müssen ausgefüllt werden und eine Auseinandersetzung mit der Versicherung ist oft mit langen Wartezeiten verbunden. Damit Ihnen die Versicherung den Schaden ersetzt, sollten ein paar grundsätzliche Fragen beantwortet sein. Es gibt Fälle in denen die Versicherung nicht oder nur teilweise den Schaden ersetzen möchte. Dabei stützen sie sich bei der Schadensregulierung auf den Wiederbeschaffungswert. Der ist für einen Anhänger nach einigen Jahren im Gebrauch geringer, als für einen neuen Anhänger. Die Versicherungen interessieren sich auch gerne dafür, wo der Anhänger abgestellt war. Es wird dann mit einem grob fahrlässigen Verhalten ihrerseits argumentiert. Stellen Sie Ihren Anhänger oder Wohnwagen nicht über einen längeren Zeitraum an diebstahlträchtigen Orten ab.
Diebstahlsicherungen gibt es für alle Anhängerkupplungen und sind ein wirksames Mittel zur Vermeidung von Diebstählen oder erschwert zumindest den Diebstahl. Mit einer zusätzlichen Diebstahlsicherung können Sie auch einen grob fahrlässigen Vorwurf gegenüber ihrer Versicherung entkräften. Die Verpflichtung einen solchen zusätzlichen Diebstahlschutz am Anhänger anzubringen, neben werkseitig montierten Sicherungen besteht dabei nur, wenn es mit der Versicherung auch vertraglich vereinbart wurde. Ein komplizierter Rechtsstreit mit der Versicherung, sollte allerdings so weit wie möglich immer vermieden werden.